Allgemeine Erkenntnislehre (Naturwissenschaftliche Monographischen und Lehrbücher, 1. Bd.). (Q1468008)
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scientific article; zbMATH DE number 2609465
| Language | Label | Description | Also known as |
|---|---|---|---|
| English | Allgemeine Erkenntnislehre (Naturwissenschaftliche Monographischen und Lehrbücher, 1. Bd.). |
scientific article; zbMATH DE number 2609465 |
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Allgemeine Erkenntnislehre (Naturwissenschaftliche Monographischen und Lehrbücher, 1. Bd.). (English)
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1918
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\textit{Schlicks} Buch zerfällt in drei Hauptteile: das Wesen der Erkenntnis: Problem des Denkens; Wirklichkeitsprobleme. Einen Gegenstand erkennen heißt ihn auf Bekanntes zurückführen, Bekanntes in ihm wiederfinden. Dazu benötigen wir die Möglichkeit, unsere Vorstellungen miteinander zu vergleichen und zu identifizieren. Das kann wegen ihres fließenden Umfangs und ihrer inhaltlichen Verschwommenheit nur zu unsicheren, approximativ gültigen Aussagen führen. Darum ist es erste Aufgabe der Wissenschaft, den zu erkennenden Gegenstand anstatt mit vagen Vorstellungen, mit Begriffen zu vergleichen, deren Merkmale per definitionem fixiert sind. Diese Begriffe sind nichts Wirkliches, sie haben Existenz weder an den realen Objekten, die durch die bezeichnet werden, noch im Bewußtsein des Denkenden. Ihnen ein ideales Sein zuzuschreiben, ist gefährlich, da aus der naheliegenden Hypotasierung der idealen Existenz (im Sinne platonischer Metaphysik) die philosophischen Scheinprobleme der Beziehungen von Realem zu Idealem entspringen. Es gibt streng genommen keine Begriffe, es gibt nur begriffliche Funktionen. Das Definieren von Begriffen stößt aber schließlich immer an eine Grenze: alle Begriffe müssen letzten Endes in Ansachauungen verankert sein und haben dadurch teil an der Verschwommenheit der Bewußtseinsprozesse. Nur die Mathematik findet in der modernen Axiomatik durch die Methode der impliziten Definitionen die Möglichkeit, exakte Begriffssysteme zu konstruieren, allerdings durch Preisgabe jeder Beziehung auf das anschaulich Erlebte. Urteile bezeichnen das Bestehen von Tatsachen; sie setzen Begriffe zueinander in Beziehung. Enthält ein Urteil einen bisher unbekannten Begriff, so ist es eine Definition, da es die Merkmale dieses Begriffes festsetzt. Nur wenn es aus lauter bereits bekannten Begriffen besteht, vermittelt es eine neue Erkenntnis. In der Form ``\(A\) ist \(B\)'' besagt es, daß die Begriffe \(A\) und \(B\) denselben Gegenstand bezeichnen. Eine solche Identifikation zweier Begriffe bedeutet bei Realerkenntnissen, daß die durch die Begriffe bezeichneten Qualitäten sich an derselben Raum-Zeit-Stelle zusammenfinden, bei Begriffswahrheiten völliges Zusammenfallen beider Begriffe oder Unterordnung des einen unter den andern. An die Art der Bezeichnung ist die selbstverständliche Forderung zu stellen, daß sie eindeutig ist. Nur dann können Zeichen als gültige Repräsentanten des Bezeichneten angesehen werden. Ein Urteil heißt wahr, wenn es einen Tatbestand eindeutig bezeichnet. Eindeutigkeit ist bereits erreicht, wenn jeder Tatsache ein besonderes Zeichen zugeordnet ist; aber Erkenntnis kann auf diese Weise nicht zustande kommen. Um zu erkennen, müssen wir Bekanntes in Unbekanntem wiederfinden, d. h. mit wenigen Zeichen viel bezeichnen. Im systematischen Zusammenhang von Urteilen weist ein bestimmtes seine Wahrheit aus durch die Methode der Verifikation. Handelt es sich um eine Realbehauptung, so kann man stets von einem Urteil \(U\) unter Zuhilfenahme von Urteilen \(U', U'', \dots\), die ihrerseits Realbehauptungen oder analytische Sätze sein können, durch eine Kette von Syllogismen zu einem Urteil \(U_n\) gelangen des Inhalts, daß an einem bestimmten Raum-Zeit-Punkt unter bestimmten Umständen etwas Bestimmtes zu beobachten ist. Erhält man nun durch diese Beobachtung, nachdem alles Erlebte auf die zugehörigen Begriffe gebracht ist, ein Urteil \(W\), das mit \(U_n\) identisch ist, so ist damit die Wahrheit von \(U\), nämlich die Eindeutigkeit des Zuordnungszusammenhanges von Urteil und Tatbestand dargetan. Ebenso läuft mutatis mutandis die Verifikation in den Begriffswissenschaften. Hierin erschöpft sich nach \textit{Schlicks} Meinung das Wesen Erkenntnisprozesses; er selber bezeichnet seine Auffassung als eine semiatische. Es ist dem Ref. unverständlich, wie einer, der je um Einsicht gerungen hat, damit sich zufrieden geben kann. Zwar spricht \textit{Schlick} auch vom ``Kennen'' (im Gegensatz zum Erkennen) als bloßer anschauender Auffassung des Gegebenen; aber von dessen Struktur spricht er nicht, auch nicht von den Fundierungszusammenhängen zwischen dem Gegebenen und den ihm Ausdruck verleihenden Bedetutenden. Ignoriert er so in weitem Maße die Anschauung, sofern sie über das bloß Empfindungsmäßig Sinnliche hinausgeht, so verwirft er gerdadezu die Evidenz, die doch der einzige Urquell aller Einsicht ist. Den Inhalt des zweiten Teils machen die Probleme des reinen Denkens aus. Die Verknüpfung der Urteile untereinander, die durch den Syllogismus geschieht (und nur durch ihn; alle andern Schlußformen der formalen Logik lassen sich auf ihn reduzieren), ist Aufgabe des reinen Denkens. Durch sie wird keine neue Erkenntnis gewonnen, nur eine systematische Ordnung bewirkt; denn da immer in der Prämisse implizit mitgesetzt war, was die Konklusion noch einmal explizit behauptet, ist das Schließen analytisch wie das Definitionsurteil. Man sollte meinen, die apodiktische Gültigkeit des reinen Denkens sei keinem Zweifel ausgesetzt. Doch wird auch sie angreifbar, wenn man erwägt, daß schließlich alle Begriffe gegeben sein müssen in Erlebnissen, deren beständiger Fluß keine Garantie dafür gibt, daß die Begriffe in unveränderter Gestalt festgehalten werden. Die Lösung dieses Problems, die \textit{Schlick} vorschlägt, ist folgende: Die Einheit des Bewußtseins, das Hinübergreifen eines Zustandes in den andern, das eine erlebte Tatsache schlechthin und daher ein Jenseits aller Erkenntnis ist, bietet zunächst die Gewähr dafür, daß das Durchhalten der Begriffe bis zu einem gewissen Grade (der übrings von Analoge und Übung abhängt) erfüllt ist. Und mehr ist nicht erforderlich. Die Begriffe stellen eine diskrete Mannigfaltigkeit dar; wenn den Bewußtseinsprozessen eine gewisse Vagheit anhaftet, so tut das der Sicherheit des Urteilens keinen Eintrag. Wie es z. B. für eine geschlossene Raumkurve exakt feststeht, ob sie verknotet ist oder nicht, auch wenn sie nur näherungsweise gegeben ist. Der dritte Teil ist den Wirklichkeitsproblemen gewidmet. Wirklich ist für \textit{Schlick} alles zeitlich Geordnete, d. h. nicht nur das Gegebene schlechthin, das die Immanenzphilosophie für das einzig Reale hält, sondern auch die das Gegebene transzendierenden objektiven Qualitäten der Physik. Wahrnehmbarkeit ist ein relativer Begriff; sie hängt ab von der raum-zeitlichen Relation des Gegenstandes zu den Sinnesorganen, sowie von deren Beschaffenheit. Zwischen dem Sehen des Brotes auf dem Tisch und dem Sehen des Atoms beim \textit{Perrin}schen Versuch ist kein prinzipieller Gegensatz; beide sind wahrgenommen durch die von ihnen ausgehenden Wirkungen. Zeitlich und zeitlos dagegen sind zwei Begriffe von fundamentaler Gegensätzlichkeit. Den Anschluß an das unmittelbar Gegebene, das doch den Ausgangspunkt für jede Erfassung des Wirklichen bilden muß, findet \textit{Schlick} darin, daß eine Zeitbestimmung nur vorgenommen werden kann mit dem erlebten Jetzt als Nullpunkt. Der bewußtseinstranszendenten Wirklichkeit kommt keine mystische Vorrangstellung vor dem Gegebenen zu. Es gibt nur eine Wirklichkeit, und ihre Gegenstände stehen miteinander in durch gängiger Wechselwirkung. Die Erkenntnis dieser Wirklichkeit konstruiert aus den verschiedenen Räumen der Anschauung und der subjektiven Zeit durch die Methode der Koinzidenzen, den objektiven Raum und die objektive Zeit, welche beide begriffliche Schemata sind, und erreicht damit die Beschreibung der raum-zeitlichen Ordnung auf rein quantitative Weise. Den sinnlichen Qualitäten, die die Anschauungsräume erfüllen, werden im objektiven Raum objektive Qualitäten zugeordnet, die man als ihre Ursache anspricht. So etwa der Wärmeempfindung die Temperatur. Ziel der Physik ist es, auch diese Qualitäten, die als solche beziehungslos nebeneinander stünden, aufeinander zu reduzieren, indem sie sie als quantitative Kombinationen weniger Grundqualitäten auffaßt. Es wäre eine metaphysische Hypostasierung, wollte man meinen, daß diese Grundqualität (dargestellt im ausgenblicklichen Zustand der Physik durch das elektromagnetische Feld) die einzige, wahrhaft existierende wäre. Das ``Universum an sich'' ist eine Mannigfaltigkeit unendlich vieler Qualitäten. Aber diese sind auf solche Weise miteinander verflochten, daß die Gesetzmäßigkeit ihres Entstehens und Vergehens durch die quantitativen Systeme der Physik widergegeben werden kann. Zum Schluß stellt sich die Frage nach der Geltungsart der Wirklichkeitserkenntnis. Die Möglichkeit der synthetischen Urteile a priori muß verneint werden. Axiomatische Geometrie ist analytisch. Welche Geometrie für gültig im wirklichen Raum erklärt wird, hängt davon ab, ob die Naturgesetze bei ihrer Zugrundlegung eine mathematisch einfache Form annehmen oder nicht. Auch als Wissenschaft vom wirklichen Raum stützt sich die Geometrie also auf im Prinzip willkürliche Konventionen. Von den Kategorien wird gezeigt, daß sie nicht Denkformen sind, sondern Formen des gegebenen Wirklichen. Aufgabe des Denkens ist es nur, diesen vorgefundenen Relationen Begriffe zuzuordnen. Das Problem der Wirklichkeitserkenntnis ist identisch mit dem der Induktion: Wie gelangen wir dazu, Sätze von wahrgenommenen Fällen zu übertragen auf nicht wahrgenommene, und welcher Art ist ihre Geltung? Die erste Frage wird dahin beantwortet, daß uns von der Natur, damit wir uns in der bunten Welt zurechtfinden mögen, die biologisch so sehr zweckmäßige Fähigkeit der Gewöhnung verliehen ist, die ihrerseits auf den Assoziationsvorgängen beruht. Wenn wir zwei Ereignisse oft genug verbunden erlebten, urteilen wir, daß mit dem einen immer auch das andere eintritt. Dies Urteil aber ist nicht gewiß, sondern wahrscheinlich. Wobei Wahrscheinlichkeit den Sinn hat, daß ein Teil der materialen Bedingungen für das Eintreten der Tatsache erfüllt ist; die Größe dieses Teils, sofern sie meßbar ist, in ihrem Verhältnis zur Gesamtheit der Bedingungen ist das Maß der Wahrscheinlichkeit. Es erübrigt sich noch, die Berechtigung induktiver Sätze auf ihre Art der Geltung darzutun. Die Gültigkeit der Induktion setzt die des Kausalsatzes voraus. Dessen Geltung aber läßt sich weder durch Vernunftschlüsse, noch durch Erfahrung (wie \textit{Hume} darlegt) sicherstellen. Die theoretische Rechtfertigung des Kausalsatzes ist demnach unmöglich. Aber es gibt eine praktische Rechtgertigung; denn der Begriff des Handelns, Zwecksetzens schließt impilizit den der ursächlichen Bestimmung alles Geschenhens ein. Damit bürgt für die Möglichkeit der Wissenschaft an Stelle einer Einsicht ein praktisches Postulat. Aber es ist ja auch in der Tat die Möglichkeit der Wissenschaft keine wissenschaftliche, sondern eine praktische Forderung. Das \textit{Schlick}sche Buch hat offenbar das Verdienst, einer Denkeinstellung Ausdruck zu geben, die heute typisch ist unter denen, die ihre Erkenntnistheorie aus der Physik orientieren. Dem Ref. freilich fällt es schwer, zu verstehen, worin die Aufklärung des Erkenntnisproblems durch solche Betrachtungen, wie die \textit{Schlick}schen, liegen soll; hoffentlich ist es ihm aber trotz seines abweichenden Standpunktes gelungen, die Meinung des Buches wiederzugeben.
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