Der Unterricht in der darstellenden Geometrie an den technischen Hochschulen. (Q1481944)
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scientific article; zbMATH DE number 2628687
| Language | Label | Description | Also known as |
|---|---|---|---|
| English | Der Unterricht in der darstellenden Geometrie an den technischen Hochschulen. |
scientific article; zbMATH DE number 2628687 |
Statements
Der Unterricht in der darstellenden Geometrie an den technischen Hochschulen. (English)
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1911
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Infolge der Lehrfreiheit an den Hochschulen ist Inhalt und Methode eines jeden Unterrichtsfaches wesentlich bedingt durch die Persönlichkeit des Lehrers. Verf. hat sich daher bei der Schilderung des Unterrichtsbetriebs auf ein Referat über das ihm eigentümliche Verfahren beschränken müssen, um so ein getreues Bild davon geben zu können, wie an einer österreichischen Hochschule die darstellende Geometrie gelehrt wird. Ist schon dieser naturgemäß\ subjektiv gefärbte Bericht für den Außenstehenden von hohem Werte, so ist auf der andern Seite der historische Abriß\ sehr instruktiv, der die Entwicklung des Fachs seit seinem (1842 in Wien) ersten Auftreten im akademsichen Unterricht bis zur Jetztzeit schildert. Die Verhältnisse auf andern Hochschulen wurden, soweit es die Schwierigkeiten des Stoffes zulassen, unter der bereitwilligen Mithüfte der betreffenden Vertreter mit berücksichtigt. Von besonderem Interesse ist der Abschnitt, der die Sondervorlesungen und die Heranbildung der Lehramtskandidaten behandelt. Hier sieht man, wie trotz der eines akademischen Lehrers geradezu unwürdigen Belastung mit Amtspflichten rein geschäftlicher Natur, die den Vertretern der darstellenden Geometrie die selbständige wissenschaftliche Forschung über Gebühr erschweren, für die Heranbildung tüchtigen Nachwuchses durch weitergehende Vorlesungen gesorgt wird, im Gegensatze zu unseren reichsdeutschen Verhältnissen, wo kaum je an Universitäten oder an technischen Hochschulen dem jungen Geometer die anregende Wirkung solcher Spezialvorlesungen zugute kommt. Zum Schluß\ werden einige Reformgedanken, die Vermehrung der Lehrkräfte, der Hülfskräfte, Verbesserung der Studienmittel u. a. m. betreffend, ausgesprochen, Gedanken, gegen deren Realisierung nur die Finanzverwaltung begründete Einwände erheben wird.
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