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Lösbarkeitsbedingungen für Gleichungen mit unendlich vielen Unbekannten. - MaRDI portal

Lösbarkeitsbedingungen für Gleichungen mit unendlich vielen Unbekannten. (Q2596558)

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Lösbarkeitsbedingungen für Gleichungen mit unendlich vielen Unbekannten.
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    Lösbarkeitsbedingungen für Gleichungen mit unendlich vielen Unbekannten. (English)
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    1938
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    Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Frage nach der Lösbarkeit des unendlichen linearen Gleichungssystems \(\mathfrak{A}\mathfrak{x}=\mathfrak{c}\), wo \(\mathfrak{x}\) und \(\mathfrak{c}\) Punkte zweier vollkommener Räume \(\lambda\) und \(\mu\) sind und \(\mathfrak{A}\) eine Matrix bedeutet, die \(\lambda\) auf einen Teil von \(\mu\) abbildet. Anknüpfend an die Bemerkung, daß die Lösbarkeit von \(\mathfrak{A}\mathfrak{x}=\mathfrak{c}\) feststeht, sobald die für jedes Element \(\mathfrak{u}\) des zu \(\mu\) dualen Raumes \(\mu^*\) definierte Linearfunktion \(x(\mathfrak{v})=\mathfrak{u}\mathfrak{c}\) \((\mathfrak{v}=\mathfrak{u}\mathfrak{A})\) durch ein Element \(\mathfrak{x}\) aus \(\lambda\) erzeugt werden kann, beweist Verf. mit den in den Arbeiten von \textit{Köthe-Toeplitz} (J. reine angew. Math. 171 (1934), 193-226; F.~d.~M. 60\(_{\text{I}}\), 109) und \textit{Köthe} (Math. Ann. 114 (1937), 99-125; F.~d.~M. 63\(_{\text{I}}\), 366) bereitgestellten Hilfsmitteln den folgenden grundlegenden Satz, der das bekannte \textit{Schmidt}sche Ergebnis für den Hilbertschen Raum weitgehend verallgemeinert: Für die Lösbarkeit von \(\mathfrak{A}\mathfrak{x}=\mathfrak{c}\) im angegebenen Umfang ist notwendig und hinreichend, daß die Linearfunktion \(x(\mathfrak{v})\) der Beschränkung \[ |x(\mathfrak{v})| \leqq \limsup\limits_{\mathfrak{y} \in M} |\mathfrak{y}\mathfrak{v}| \qquad (\mathfrak{v}=\mathfrak{u}\mathfrak{A}) \] für alle \(\mathfrak{u}\) aus \(\mu^*\) und mindestens eine ``begrenzte'' Menge \(M\) aus \(\lambda^*\) unterliegt, wobei eine beschränkte, aus Punkten von \(\lambda^*\) gebildete Menge als begrenzt bezeichnet wird, sobald \(\limsup\limits_{\mathfrak{y} \in M} |\mathfrak{y}\mathfrak{x}_n|\) mit \(n \to \infty\) für jede Folge \(\mathfrak{x}_n\) aus \(\lambda\) gegen Null konvergiert, für welche \(\lim\limits_{n \to \infty}\) verschwindet bei beliebigem \(\mathfrak{u}\) aus \(\lambda^*\). \((x(\mathfrak{v})\) wird dann als schwach topologisch stetige Linearform bezeichnet.) Gilt in \(\lambda\) überdies der Grenzstellensatz, d. h. enthält jede beschränkte Teilmenge von \(\lambda\) eine schwach konvergente Teilfolge (eine Folge \(\mathfrak{x}_n\) heißt schwach konvergent, wenn zu jedem \(\mathfrak{u}\) aus \(\lambda^* \lim\limits_{n \to \infty} \mathfrak{u}\mathfrak{x}_n\) existiert), so bleibt der eben ausgesprochene Satz auch noch richtig, wenn in ihm überall die Forderung: ``begrenzte Menge \(M\)'' durch die schwächere: ``beschränkte Menge \(M\)'' ersetzt wird \((x(\mathfrak{v})\) heißt dann stark topologisch stetig). Diese Sätze werden ferner für gewisse metrische Räume, sodann für vollkommene konvergenzfreie Räume sowie den Raum \(\sigma_1\) spezialisiert. In Ergänzung des zweiten der angeführten Sätze wird weiter bewiesen, daß in jedem vollkommenen Raum, in dem der Grenzstellensatz nicht gilt, unlösbare Gleichungen \(\mathfrak{A}\mathfrak{x}=\mathfrak{c}\) mit stark topologisch stetiger Linearfunktion \(x(\mathfrak{u}\mathfrak{A})=\mathfrak{u}\mathfrak{c}\) existieren.
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