Das Gesetz zum Schütze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 im Lichte der volkswissenschaftlichen Statistik. (Q2608169)
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scientific article
| Language | Label | Description | Also known as |
|---|---|---|---|
| English | Das Gesetz zum Schütze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 im Lichte der volkswissenschaftlichen Statistik. |
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Das Gesetz zum Schütze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 im Lichte der volkswissenschaftlichen Statistik. (English)
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1936
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Verf. bringt eine breitere Darstellung der kurzgefaßten Arbeit über ``Die Schnelligkeit der Rassenvermischung'' von \textit{H. Münzner} (Arch. math. Wirtschafts- u. Sozialforsch. 1 (1935), 36-40; F.~d.~M. 61\(_{\text{I}}\), 575) und wendet die dort gefundenen Ergebnisse auf die Bevölkerung Deutschlands an. Auf Grund einer Schätzung der Anzahl der Volljuden und jüdischen Mischlinge für das Jahr 1935 und bei Beachtung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. 9. 1935 berechnet er die Häufigkeiten der einzelnen Mischtypen nach 90 Jahren (3 Generationen). Die unter mehreren Annahmen durchgeführten Berechnungen ergeben, daß die deutsche Bevölkerung nach Ausschluß der Voll- und Halbjuden nur \(0,0379\%\) jüdische Erbanlagen besitzt, die bei Panmixie allerdings erhalten bleiben.
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